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BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 63 StGB, § 9 a Abs. 1 Nr. 4 des Maßregelvollzu... gsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, §§ 138 Abs. 4, 121 b Abs. 1 Satz 2 StVollzG, §§ 312 Nr. 4, 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 9 a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA, § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde eines untergebrachten Betroffenen gegen die gerichtliche Einwilligung in eine Zwangsbehandlung durch zweimalige intramuskuläre Verabreichung einer Depotspritze
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Burg, 09.05.2023 - 63 XVII 155/22
- LG Stendal, 22.11.2023 - 25 T 82/23
- BGH, 10.01.2024 - XII ZB 572/23
- BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23
Papierfundstellen
- FamRZ 2024, 722
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23
Die Geeignetheit einer Zwangsbehandlung erfordert indes nicht, dass das mit ihr verfolgte Ziel der Erreichung der Entlassungsfähigkeit sicher vorherzusehen ist, sondern sie ist schon dann anzunehmen, wenn dieses Ziel grundsätzlich erreicht oder zumindest gefördert werden kann, also wenn die Zwangsmedikation zu einer deutlichen Verbesserung der Entlassungsaussichten führt (vgl. BVerfGE 128, 282 = FamRZ 2011, 1128 Rn. 57). - BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23
Zu Zeitpunkt, äußerem Rahmen, konkreten Beteiligten, Umfang und Inhalt des Überzeugungsversuchs lasse sich dem Beschluss indessen nichts entnehmen, so dass eine rechtliche Überprüfung, ob den Vorgaben des § 9 a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA entsprochen worden ist, nicht möglich sei (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 16 zu § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB aF). - BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft …
Auszug aus BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23
Das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 11. und 12. Januar 2024 gibt zu einer vom Senatsbeschluss vom 10. Januar 2024 abweichenden Beurteilung im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BGH Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17 - InfAuslR 2018, 99 Rn. 8) keinen Anlass.